Dann gleich mal der erste Post.....Anbringung der Blinker hinten.....EU ECE Recht...

  • Beim letzten TÜV hatte mir der freundliche zum Mitnehmepreis von 10€ einen magnetischen Rückstrahler angeboten, welchen ich da noch freundlich ablehnte.


    Für Eventualitäten wollte ich mir jetzt doch einen zulegen, konnte aber leider keinen magnetischen finden :(
    Hat jemand ne Idee oder nen Link ?


    Gruß
    der-rückstrahlerlose-onkel

    .....they day that never comes......

  • Bei mir hat der TÜV nur ein einziges Mal den fehlenden Rückstrahler als geringen Mangel moniert, danach nie wieder. Auch bin ich mit der Rod noch nie in so eine Verkehrskontrolle geraten ( mein Auspuff ist bestimmt zu leise für die Kollegen von der Rennleitung).
    Ich hab dann mal beim Händler nachgefragt und gesagt bekommen, das ab Werk ein Rückstrahler verbau sei, aber von den Monteuren als Erstes abgebaut würde. Jetzt weiß ich gar nicht, wie,und wo der ab Werk verbaut ist. hat jemand ein Foto?


    Grüße,


    Egon

  • Zu den Rückstrahlern kann ich sagen, dass das fehlen ein Erheblicher Mangel ist so lt. Polizei und dem Tüv Ing. die Anbringung ist nur mittig am Heck erlaubt, eine Anbringung zb. am seitlich angebrachten Nummernschild unten wie bei vielen zu sehen ist auch nicht erlaubt.


    Der Tüv kann eintragen und Augenzudrücken so viel er will, Fakt ist und das wurde mir sehr deutlich gemacht von der Staatsanwaltschaft Stuttgart das mein Motorrad unter diesen Bedingungen mit dem fehlenden Rückstrahler und den falsch montierten Blinkern keine gültige Bertriebserlaubnis hat und somit nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf und keinen gültigen Versicherungsschutz hat.
    Bei einem Unfall drückt die Versicherung auch kein Auge zu sondern dreht einem ganz schnell einen Strick draus.


    Ich habe das Mototrrad auch nur so gekauft wie viele hier im Netz so zum Verkauf stehen, selbst von Händlern neue und so umgebaut, meines erachten nach werden alle ohne gültige Betriebserlaubnis verkauft und an so einen Polizisten kann jeder geraten !! So oder so in Stuttgart dort fährt der Motorradstreife und wartet nur drauf.


    Hier die EU Regelung zum Rückstrahler:


    6.8.
    HINTERER, NICHT DREIECKIGER RÜCKSTRAHLER
    6.8.1. Anzahl
    Einer oder zwei.
    6.8.2. Anbau
    Keine besondere Vorschrift.
    6.8.3. Anordnung
    In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
    6.8.4. Geometrische Sichtbarkeit
    Horizontalwinkel: 30 ° nach links und nach rechts bei einem Einzelreflektor;
    30 ° nach außen und 10 ° nach innen bei jedem Reflektorpaar.
    Vertikalwinkel: 15° über und unter der Horizontalen.
    Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbau
    höhe der Leuchte kleiner als 750 mm ist.
    6.8.5. Ausrichtung
    Nach hinten.


    L 166/74 Amtsblatt der Europäischen Union 18.6.2013

  • Deshalb Muscle kaufen. Da ist das Ding im Rücklicht integriert. :D:thumbup:

    "Frauen sind wie Zigaretten. Zuletzt sammelt sich das ganze Gift im Mundstück."


    George Bernard Shaw * 26. Juli 1856 in Dublin, Irland; † 2. November 1950 in Ayot Saint Lawrence

  • Für Eventualitäten wollte ich mir jetzt doch einen zulegen, konnte aber leider keinen magnetischen finden
    Hat jemand ne Idee oder nen Link ?


    Ich hab´ das Problem gelöst, indem ich mir das billigste Teil bei Tante Louise geholt, dann ein Stück PVC geschwärzt (Spray) und mittels beidseitigem
    Klebeband direkt ans Nummernschild angebracht habe (siehe Bilder).
    Wenn Du nur zum Vorfahren beim TÜV einen magnetischen Rückstrahler anbringen willst, kann ich Dir ein Stück Magnetfolie schicken (ca. 150x80mm reicht allemal),
    wo Du dann den o.g. Strahler aufklebst - der hat nämlich schon Klebeband hinten dran. Musst nur noch ringsum wegschneiden. Bei Interesse einfach ´ne PN mit Deiner Adresse...


    Gruß - Albi


    P.S.: Das ist natürlich kostenlos für Dich ! Übrigens musst Du auch einen Stahlfender haben, bei ´ner Alu geht das natürlich nicht !!!


  • Und wo steht da was von mittig ?

    The difference between men and boys is the prize of their toys... :cool:

  • Kein Thema für die Muscle, ist dort bereits im Rücklicht integriert - Muscle ist halt die Beste ...
    War alles schon mal lang wie breit hier diskutiert, kleiner Tipp : Suchfunktion mit "Rückstrahler"


    ...nur fand sich über die Suchfunktion nix in unserem Forum - außer dieser Faden. Da ich aber doch neugierig wurde hab' ich mich mal bei Google aufgeschlaut. Da fand ich u. a. diese Hinweise vom TÜV in HH:


    Gruss


    G


    ...auch Muscle Fahrer, also alle Rückstrahler immer am Mann!

  • Hier steht aber nichts von der 300mm Regelung bzgl. Blinker ....boaaarrrr is das Thema ätzend !


    Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

    - vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
    - Anzahl: 4<img title="Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)" alt="Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)" src="http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1200324186009677590224/Blinker.jpg" align="right" />
    - Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
    - Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
    - in der Breite (min.):
    nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
    - in der Höhe: 350 - 1200 mm
    - Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
    - “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig



    Kann mal jemand die WIRKLICHE Vorschrift veröffebtlichen ....auch dazu ...

  • Mir persönlich sind ja Hundeaugen sympathischer.

    "Frauen sind wie Zigaretten. Zuletzt sammelt sich das ganze Gift im Mundstück."


    George Bernard Shaw * 26. Juli 1856 in Dublin, Irland; † 2. November 1950 in Ayot Saint Lawrence

  • Wie geht ihr denn damit um,....kopfmässig....bei einer solchen aussage --> kein Versicherungsschutz



    Der Tüv kann eintragen und Augenzudrücken so viel er will, Fakt ist und das wurde mir sehr deutlich gemacht von der Staatsanwaltschaft Stuttgart das mein Motorrad unter diesen Bedingungen mit dem fehlenden Rückstrahler und den falsch montierten Blinkern keine gültige Bertriebserlaubnis hat und somit nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf und keinen gültigen Versicherungsschutz hat.
    Bei einem Unfall drückt die Versicherung auch kein Auge zu sondern dreht einem ganz schnell einen Strick draus.

  • so gehe ich damit Kopfmäßig um:


    bei Verlust der - ABE- reguliert die Versicherung den Haftpflichtschaden direkt mit dem Geschädigten. Den Schadenverursacher, also ihren Versicherungsnehmer, nimmt sie in den Regress bis max. EUR 5000.


    Weiter denke ich das es I.d.R. darauf ankommt in wie weit das angebaute Teil eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Mir nimmt einer die Vorfahrt, was haben meine hinteren Blinker damit zu tun?
    Ich denke Kopfmäßig sich hier verrückt zu machen macht keinen Sinn. Wie vielen hier ist so etwas schon passiert wie Hells Hefe???


    Wer 100% legal fahren will muss beim original Zustand bleiben oder alles 100% nach EG Recht ausführen. Mich haben Sie auch schon wegen fehlenden Reflektor angmault, waren meine ich 10€ in die Staatskasse.
    1 von 100 Polizisten hätte mich vielleicht stillgelegt!?

  • Ich verfolge diesen Thread nun schon seit Anfang an und kann Timo da nur recht geben.
    Leute, macht euch doch nun mal nicht verrückt, weil einer nun da mal angehalten worden ist.Wir kennen doch auch nur diese Aussagen hier.
    Wie ist es dazu gekommen ? Ist der mit 250 durch die Stadt ? Ohne Auspufftüten und ist den Beamten dann noch quer gekommen ? Wissen wir doch alles nicht.


    Bei keiner einzigen Kontrolle - toi toi toi - hat jemals irgendeiner was wegen der Blinker gesagt, dass die zuweit hinten sind. Auch mein Reflektor, der durch Abwesenheit glänzte, war nie ein Thema. (Ist jetzt an der neuen aber dran ;-) )
    Die Jungs der blauweißen Zunft sind auch nur Menschen und wenn man denen höflich gegenübersteht, habe ich noch nie erlebt, dass ne Kontrolle ausuferte.


    Und wegen der Versicherung würde ich mir da auch keinen Kopf machen.


    Ansonsten gibt es für diejenigen, die hier die ein oder andere Träne vergießen nur einen Tip: Fahrt komplett Original ! Dann seid ihr sicher.


    :smoker: :D :LOL:

    Soy lo que soy y vivo mi vida como quierro

  • @ TKO --> das finde ich interessant,...muss ich mal checken ob das bei meiner Versicherung auch so ist....


    ...bei Verlust der - ABE- reguliert die Versicherung den Haftpflichtschaden direkt mit dem Geschädigten. Den Schadenverursacher, also ihren Versicherungsnehmer, nimmt sie in den Regress bis max. EUR 5000.


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  • Nun ja, das man den Herren der Rennleitung mit Anstand entgegentritt versteht sich ja von selbst man erwartet es ja von denen auch, mit 250 fährt auch keiner durch die Stadt und nein ich bin nicht patzig oder ausfällig geworden im Gegenteil ich ging von einem Ordnungsgemäßen Zustand meiner Maschine aus und die Polizisten kamen zu uns als wir am Straßenrand standen zu zweit in der Innenstadt von Stuttgart ganz gewöhnliche Situation in höflichem Umgangston. Bis dahin war ich bereits 8 Monate Unterwegs und auch mehrfach an der Polizei vorbei oder daneben gestanden ohne Probleme.


    Ich möchte hier auch niemanden verrückt machen sonder nur darauf Aufmerksam, daß es diese wohl ziemlich NEUE EU ECE Verordnung (nach Aussage TÜV und Händler) gibt und die gilt für alle Motorräder.


    Ich habe zwischenzeitlich mit einigen Firmen Herstellern/Umbaufirmen gesprochen, keiner wußte von dieser neuen Regelung ebenso auch nicht der TÜV.
    Es ist also nur eine Frage der Zeit bis alle Kenntnis davon haben, Tüvprüfer und Polizisten (in Stuttgart schein es eben schon bekannt gewesen zu sein).


    Ich möchte auf diesem Wege nur informieren, nicht mehr und nicht weniger, für die nächsten TÜV-Kontrolle oder eben bei der nächsten Polizei Kontrolle.
    Ich für meinen Teil muss Umbauen da es sonst Vorsatz wäre wenn ich so weiterfahren würde.

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  • Ich möchte hier auch niemanden verrückt machen sonder nur darauf Aufmerksam, daß es diese wohl ziemlich NEUE EU ECE Verordnung (nach Aussage TÜV und Händler) gibt und die gilt für alle Motorräder.


    Ich für meinen Teil muss Umbauen da es sonst Vorsatz wäre wenn ich so weiterfahren würde.

    Nun, tust du aber.
    Ausserdem, wenn es sooo neu ist, wo der TÜV nicht mal drüber bescheid weiss..... kommt mir die Frage auf, sollen nun tatsächlich tausende von Moppeds umgebaut werden müssen ? kann ich mir nicht vorstellen. Und wieso gibt dir der TÜV Auskunft, wenn er selber nicht darüber bescheid weiß ???
    Aber verbreite das Thema halt noch n wenig mehr, so dass auch viele darauf aufmerksam werden und die Kontrollen dann vielleicht darauf abzielen.


    Ich baue nicht um, das will ich erst mal auf mich zukommen lassen. Vor allem müssten alle Heckumbauten ja zurück gerüstet werden, da die Fender teilweise sogar mehr als 30 cm hinter der Reifenlauffläche aufliegen.
    Auch interessant für die ganzen Sporster / 48 Fahrer, wo die Hecks gekürzt werden.


    Also sorry,kann ich noch nicht so wirklich glauben.

    Soy lo que soy y vivo mi vida como quierro

  • so neu ist das gar nicht. Die regelung für die blinker ist sogar entschärft worden. Die hatten immer schon bestimmte Maße vorgegeben und nun dürfen sie viel enger zusammen stehen als früher. Ich bin 5 jahre mit mehr als 300m abstand hinten rumgegurkt und keiner hat gemeckert. Aber wenn die dunklen bevollmächtigten nen vogel kriegen ist die kacke am dampfen. Ich hab nach hinten versetzt, rückstrahler montiert und dabei leider das nummernschild zu schräg gestellt. Überlege gerade wie ich das korrigieren kann. Ich will fahren und nicht im harz an jeder biegung diskutieren. Und schon gar nicht in hessen. Die diskutieren nämlich nicht.

  • So, gerade mal mit Tüv Rheinland, Tüv Süd und Tüv Hanse telefoniert. Wollte das nun auch mal wissen.


    Gleiche Aussage aller drei Gesprächsteilnehmer (Leiter der Stellen): Bei der Montage der Blinker sind die entsprechenden Winkel der Sichtbarkeit zu beachten.
    Sollte es etwas neues geben, wo ein Abstand zwischen Radaussenfläche und Blinker definiert ist, dann gilt das nur für Motorräder von diesem Zeitpunkt an. Nun wäre es also interessant zu erfahren, wann diese ominöse EU Richtlinie veröffentlicht bzw. gültig wurde.


    In Beitrag 30 das Bild: Wo ist das her ? Gibt es dazu eine Nummer oder einen Link ?


    2 bekannte Harleycustomizer wusste da auch noch nichts von.


    Also bleibt bei mir erst mal alles so wie es ist. Die Herren sagten auch, dann müssten ja tausende von Moppeds umgerüstet werden, was so auch nicht gewollt ist.

    Soy lo que soy y vivo mi vida como quierro