Beiträge von Hells Hefe

    Nun ja, das man den Herren der Rennleitung mit Anstand entgegentritt versteht sich ja von selbst man erwartet es ja von denen auch, mit 250 fährt auch keiner durch die Stadt und nein ich bin nicht patzig oder ausfällig geworden im Gegenteil ich ging von einem Ordnungsgemäßen Zustand meiner Maschine aus und die Polizisten kamen zu uns als wir am Straßenrand standen zu zweit in der Innenstadt von Stuttgart ganz gewöhnliche Situation in höflichem Umgangston. Bis dahin war ich bereits 8 Monate Unterwegs und auch mehrfach an der Polizei vorbei oder daneben gestanden ohne Probleme.


    Ich möchte hier auch niemanden verrückt machen sonder nur darauf Aufmerksam, daß es diese wohl ziemlich NEUE EU ECE Verordnung (nach Aussage TÜV und Händler) gibt und die gilt für alle Motorräder.


    Ich habe zwischenzeitlich mit einigen Firmen Herstellern/Umbaufirmen gesprochen, keiner wußte von dieser neuen Regelung ebenso auch nicht der TÜV.
    Es ist also nur eine Frage der Zeit bis alle Kenntnis davon haben, Tüvprüfer und Polizisten (in Stuttgart schein es eben schon bekannt gewesen zu sein).


    Ich möchte auf diesem Wege nur informieren, nicht mehr und nicht weniger, für die nächsten TÜV-Kontrolle oder eben bei der nächsten Polizei Kontrolle.
    Ich für meinen Teil muss Umbauen da es sonst Vorsatz wäre wenn ich so weiterfahren würde.

    Zu den Rückstrahlern kann ich sagen, dass das fehlen ein Erheblicher Mangel ist so lt. Polizei und dem Tüv Ing. die Anbringung ist nur mittig am Heck erlaubt, eine Anbringung zb. am seitlich angebrachten Nummernschild unten wie bei vielen zu sehen ist auch nicht erlaubt.


    Der Tüv kann eintragen und Augenzudrücken so viel er will, Fakt ist und das wurde mir sehr deutlich gemacht von der Staatsanwaltschaft Stuttgart das mein Motorrad unter diesen Bedingungen mit dem fehlenden Rückstrahler und den falsch montierten Blinkern keine gültige Bertriebserlaubnis hat und somit nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf und keinen gültigen Versicherungsschutz hat.
    Bei einem Unfall drückt die Versicherung auch kein Auge zu sondern dreht einem ganz schnell einen Strick draus.


    Ich habe das Mototrrad auch nur so gekauft wie viele hier im Netz so zum Verkauf stehen, selbst von Händlern neue und so umgebaut, meines erachten nach werden alle ohne gültige Betriebserlaubnis verkauft und an so einen Polizisten kann jeder geraten !! So oder so in Stuttgart dort fährt der Motorradstreife und wartet nur drauf.


    Hier die EU Regelung zum Rückstrahler:


    6.8.
    HINTERER, NICHT DREIECKIGER RÜCKSTRAHLER
    6.8.1. Anzahl
    Einer oder zwei.
    6.8.2. Anbau
    Keine besondere Vorschrift.
    6.8.3. Anordnung
    In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
    6.8.4. Geometrische Sichtbarkeit
    Horizontalwinkel: 30 ° nach links und nach rechts bei einem Einzelreflektor;
    30 ° nach außen und 10 ° nach innen bei jedem Reflektorpaar.
    Vertikalwinkel: 15° über und unter der Horizontalen.
    Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbau
    höhe der Leuchte kleiner als 750 mm ist.
    6.8.5. Ausrichtung
    Nach hinten.


    L 166/74 Amtsblatt der Europäischen Union 18.6.2013

    Ich hatte letztes Jahr Bekanntschaft mit der Rennleitung in Stuttgart gemacht, dabei wurde einiges an meiner Harley bemängelt obwohl diese vom Tüv abgenommen ist.


    In der Hauptsache geht es um die Anbringung der Blinker hinten, vom Tüv so abgesegnet von der Polizei so beandstandet.


    Beanstandung der Polizei
    lt. einer EU Verordnung der ECE Richtlinie R53 unter:


    6.3. FAHRTRICHTUNGSANZEIGER


    6.3.3. Anordnung


    6.3.3.3. in Längsrichtung: Der Abstand nach vorn zwischen dem Bezugspunkt der hinteren Fahrtrich
    tungsanzeiger und der Querebene, die die hinterste Grenze der „Länge über alles“ des Fahrzeugs
    markiert, darf höchstens 300 mm betragen.


    Dies bedeutet, dass die Blinker nur da, vom letzten Punkt des Motorradhecks also ab dem Reifen max 30 cm in der Längsachse verbaut werden dürfen. Da ist aber bei den meisten Umgebauten Fendern nix ?( .


    Ich habe nun sehr viele Umgebaute und auch neue mit Verbauten Blinkern wie an meiner gesehen und kann mir nicht vorstellen dass alle diese Motorräder keine Betriebserlaubnis mehr haben (dies wird mir vorgeworfen).


    Mich würde jetzt interessieren ob das jemand so kennt oder weis bzw ob es mit Sondereintragung doch möglich ist denn lt. STVO gilt eine andere Regelung mit 3/4 allerdings ist EUrecht über Länderrecht lt. RA. :dr:


    Gruß

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    Hallo an alle zusammen




    bin seit gestern angemeldet und stelle mich somit hier vor.


    ich bin 49 jahre alt und seit einem Jahr Besitzer einer Night Rod Spezial aus dem Jahre 2013, zuvor wie viele Japaner gefahren und bereue es keinen Tag da die Night Rod beides kombiniert Fahrspass durch Leistung und noch einigermaßen gutes Handling.


    ich hoffe ich kann noch was zum Forum beitragen.


    in diesem Sinne

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