Airride im Flugzeug ?

  • Um sicher zu gehen, wird es das Beste sein, wenn Du beim Zoll unter Angabe aller technischer Daten anfragst.
    In der Regel bekommt man dort auch einen gültigen / zutreffenden Passus für die angefragten Teile genannt.
    Mach es aber schriftlich...


    Gruß - Albi

  • dann dürfte ich ja nie fliegen..... Wie kommst da drauf? In jedem koffer ist deospray. Darf nicht? Die transportieren ganze fahrzeuge. Mit dämpfern. Darf nicht?
    Und ausserdem ist jede kabine mit druckausgleich. Im Notfall macht es peng. Aber bestimmt nicht dein leeres airride.

  • Ganz so einfach ist es leider nicht ! Es gibt ´ne Unmenge von Dingen, die einzeln sofort zum Problemfall werden, weil sie keine einzelne Genehmigung haben.
    Spätestens wenn der Zoll das Paket einbehält - und das macht er mit Sicherheit - geht das Theater los. Das kenne ich aus eigener Erfahrung.
    Es nützt auch überhaupt nichts, wenn die Sendung als Geschenk deklariert wird ! Persönliches Abholen auf dem Zollamt ist dann Pflicht, man muss das Paket
    im Beisein eines Beamten öffnen, und dann sollte man vorbereitet sein. Wobei ich glaube, dass in diesem Fall eindeutig als Ersatzteil fürs Bike zugeordnet wird.
    Das Beste ist, die Einfuhrmodalitäten durch den Lieferanten abwickeln zu lassen, da bezahlt man vorher und bekommt direkt nach Hause geliefert.
    Da ich öfters auf Flughäfen die großen Fluggastbrücken mit Folie "verschandele", musste ich mit meinen Leuten diverse Sicherheitsprüfungen ablegen,
    wo u.a. zu diesem Thema ausführlich referiert wurde, deshalb ist es kein "Halbwissen", was ich hier darlege.


    P.S.: Übrigens ist das Beispiel Deospray ein Paradefall für verbotene Fracht im Handgepäck, im Koffer dagegen darf man es mitnehmen - irre, oder ?

  • Druckbehälter wie Stossdämpfer dürfen ja nicht mit ins Flugzeug ...

    Wer sagt das denn
    Nicht verbaut - also z.Bsp. als Reiseandenken aus den USA - sind die Dinger drucklos und gehen in jedem Fall im aufgegebenen Gepäck. Frisst aber ganz schön an der Freigepäcksgrenze was weg. Da drucklos gehen sie auch als Handgepäck, eigentlich. Kann nur sein, dass der Typ bei der Handgepäckkontrolle das anders sieht. Diskutieren nützt da nix - und dann hast Du ein echtes Problem, weil Dein Koffer ist in dem Moment ja schon weg ...

    Verbaut am Fahrzeug ist null Problem, da Stoßdämpfer nicht unter die (ehemalige) Druckbehälter-Verordnung fallen. Selbst Fahrzeuge mit geregelten Fahrwerken und 'echten' Druckbehältern (Luftfederung oder Active Body Control) gehen völlig normal mit dem Flieger. Und nicht zu vergessen: Airbags ab bestimmter Größe arbeiten mit Hochdruckspeichern - auch die werden vor einem Lufttransport nicht ausgebaut.
    .

    Weil die Klügeren immer nachgeben wird gemacht, was die Dummen wollen.
    Jetzt stell ich mich auch dumm ...

  • Moin,


    die Entscheidung, was im Zweifelsfall mit an Bord eines Flugzeuges genommen werden darf, trifft nicht der Zoll!


    Im Zweifelsfall entscheidet die Fluggesellschaft bzw. deren Mitarbeiter und abschließend ggf. der Flugkapitän! In der Praxis sieht es aber so aus, dass zunächst Mitarbeiter der Sicherheitsdienste bzw. Behörden hierüber entscheiden.


    Wende Dich an die Fluggesellschaft!


    Ich habe schon Seenotmittel (Seenotraketen) mit an Bord gehabt, die ich beim Einchecken bzw. Boarding dem Bordpersonal übergeben und nach der Landung wieder bekommen habe!! Ist allerdings auch schon ein paar Tage her!


    Viel Erfolg!


    Gruß von der Ostsee ;)


    Joachim

    Ich bin zwar kein Gynäkologe, aber ich sehe mir das doch gerne mal an! :cool:

  • Zitat

    Da drucklos gehen sie auch als Handgepäck, eigentlich. Kann nur sein, dass der Typ bei der Handgepäckkontrolle das anders sieht. Diskutieren nützt da nix - und dann hast Du ein echtes Problem, weil Dein Koffer ist in dem Moment ja schon weg ...


    Ist auch kein Beinbruch. Du gibst das Teil einfach nachträglich auf.
    Ist halt in so fern etwas ärgerlich, als dass Du aus der Schlange raus mußt, und dich danach nochmal anstellen mußt. :pinch:


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  • Hab´ gerade meine Verbindungen genutzt und mit dem Sicherheitschef des Dresdner Flughafens gesprochen.
    Als Handgepäck wäre es überhaupt nicht zu empfehlen, da allerlei Probleme auftreten können, alles mehr oder weniger schon beschrieben.
    @ caver : Du hast natürlich recht, nicht der Zoll entscheidet darüber, ich wollte nur auf diese Problematik eingehen...
    Allerdings: Die Fluggesellschaften entscheiden so etwas auch nicht, auch nicht der Kapitän, weil es ihre Befugnisse überschreiten würde.
    Zuständig für die Sicherheit ist generell die zuständige Bundespolizei (oder wie immer sie heißen) des Abflugstaates !
    Diese haben in jedem Flughafen einen Schalter bzw. ein Büro, wo evtl. nötige Bescheinigungen ausgestellt werden - also dort nachfragen.
    Der o.g. Sicherheitschef sieht aber auch keinerlei Probleme bei diesen Teilen - habe ihn explizit danach gefragt.
    Ich hoffe, unserem Markus 257 damit geholfen zu haben - komm gesund und mit deinen Dämpfern an :cool:


    Gruß - Albi

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Albi ()

  • Hier geht aber einiges durcheinander...


    Dem Zoll ist das bei der Ausfuhr aus Amiland völlig wurscht, den triffst Du da garnicht. Die Bundespolizei hat mit den Entscheidungen des Personals der Sicherheitskontrolle überhaupt nix zu tun und was die hier entscheiden würden ist auch völlig irrelevant, da der Kollege den Airride in USA auf den Flieger bringen möchte. Die TSA ist dort Gott und wenn die sagt, das kommt nicht auf den Flieger, kommt das nicht auf den Flieger, Punkt. Egal ob aufgegebenes oder Handgepäck. Im Handgepäck hast Du noch am ehesten Probleme, da vermutet werden könnte, dass Du mit den Schläuchen jemand erwürgst (kein Scherz, selber schon mit Lungenautomat erlebt). Wenn da nix unter Druck steht, kommt das ins aufgegebene Gepäck und sollte kein Problem sein. Bei der Einfuhr in Deutschland musst Du das Teil dann verzollen, es sei denn, Du weist glaubhaft nach, dass das Teil unter der Freimenge von 430€ bleibt. Tut es das nicht, musst Du das Teil in voller Höhe verzollen, eine Reduzierung des zu verzollenden Betrages um die Freimenge findet nicht statt.

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  • Die Bundespolizei hat mit den Entscheidungen des Personals der Sicherheitskontrolle überhaupt nix zu tun und was die hier entscheiden würden ist auch völlig irrelevant, da der Kollege den Airride in USA auf den Flieger bringen möchte. Die TSA ist dort Gott und wenn die sagt, das kommt nicht auf den Flieger, kommt das nicht auf den Flieger, Punkt.


    Es war auch nicht die Bundespolizei hier gemeint, sondern "oder wie die Behörde dort heißt", in diesem Falle die TSA.
    Diese ist jedoch nichts Anderes, als das ausführende Organ des z.B. Bundesstaates Florida. Bei uns ist es die Bundespolizei, die diese Aufgaben übernimmt.
    Somit habe ich mit Sicherheit nichts durcheinander gebracht...
    Vom Thema Zoll hatten wir uns außerdem schon längst verabschiedet ;)


    Nix für ungut :cool:
    Albi

  • Albi, ist ja schön, wenn ich Dich mit meinem Beitrag zur verdeutlichenden Bearbeitung Deines Posts veranlassen konnte. Hättest Du's gleich so geschrieben, hätte ich auch nicht vermutet, dass Du was durcheinander brachtest.


    Alles wird gut :D


    Und - die TSA hat mit unserer Bundespolizei nicht wirklich viel gemeinsam...

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