Selbstimport und Umrüstung

  • Das Positionslicht im Blinker muss dunkler sein als das Blinklicht in seiner eigentlichen Funktion... So verstehe ich das.

    Wie funktioniert das? Ist das die gleiche Birne? Funktioniert das dann mit unterschiedlichen Spannungen? Bin kein Elektriker, wäre für mich aber eine plausible Möglichkeit. :saint:

  • Nein, du hast eine Glühlampe mitn2 Drähten, wie bei kombiniertem Rück- und Bremslicht. Dann hast du 2 Kontakte in der Fassung, eine auf Dauerplus und eine auf Blinkerstrom. Der Blinkdraht ist halt heller als der Dauerdraht. Das Dauerlicht auszuschalten geht halt was ich gelesen habe sehr einfach ohne Draht kappen indem man an der Lampe einfach den Dauerkontakt abklebt, aber das weiter zu betreiben wäre aus meiner Sicht noch besser.

  • Sir Muscle da wird es einigen TÜVlern so gehen wie dir. Das darf man "neuerdings".

    Die dürfen nur nicht mitblinken und müssen dunkler als die Blinker sein.

    Aktuell vom 22.09.2023:

    Für amerikanisches Standlicht/Begrenzungslicht gilt:


    Wie diese Beleuchtung aussehen muss, ist dann in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgehalten. Insbesondere die Paragraphen 50, 51 und 51 StVZO sind hier von Bedeutung. In diesen ist definiert, dass nach vorn wirkende Scheinwerfer, Begrenzungs- und Parkleuchten weiß sein müssen. Nach hinten wirkende Leuchten, die abgestellte Fahrzeuge kennzeichnen, müssen in Deutschland in der Regel rot sein. Seitliche Markierungen hingegen dürfen gelb bzw. orange sein.


    Dort ist noch dann im Folgenden nochmals explizit genannt. dass nach vorne und hinten wirkende Dauerleuchten weder gelb och orange sein dürfen.

    Von daher erachte ich den geplanten Erhalt für problematisch. Man müsste dann schon eine LED verbauen, die beim Fahren weiß leuchtet und beim Blinken gelb leuchtet.

    Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller 8)

  • https://www.motorradtechnik-la…hten-bei-eu-modellen-6290


    Aber dort steht, dass nach EU- Verordnung eben auch gelbe Lichter nach vorne gerichtet zulässig sind, daher braucht das eigentlich ja nicht in der StVZO stehen.

    Stimmt. Gem. EU-Verordnung seit 2016 zulässig.

    Das macht es noch komplizierter.

    Bikes mit "EG" beginnend unter Ziffer K in der Zulassungsbescheinigung Teil 1habe Zulassung nach EG-Recht und dort darfst du. Bikes ohne "EG" haben Zulassung nach Deutschem Recht. Dann siehe oben.

    Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller 8)

  • Also es geht so langsam weiter. Heute hab ich die Maschine wieder beim TÜV abgeholt. Ich soll noch 2 Sachen machen. Aus meiner Sicht vollkommen unnötig, aber ok - wird halt gemacht: 1. andere Software aufspielen, wobei sie die darauf befindliche nicht auslesen konnten. Ich soll nun bei Harley bestätigen lassen, dass die deutsche aufgespielt wurde. Auf meine Nachfrage ob ein deutsches Steuergerät es auch tun würde hiess es: Wenn Harley das bestätigt dann ja. Also gut, dann muss ich wohl einen Termin bei einem offiziellen machen. Und die 2. Sache ist der Frontscheinwerfer - da soll einer mit Prüfzeichen rein. Najut, dann eben auch das.


    Warum sind die beiden Sachen aus meiner Sicht vollkommen unsinnig: 1. Bei der Schadstoffklasse von 2001 ist es doch vollkommen egal, was die Software da macht. 2. Die Lampe ist ja die originale aus den USA, das hätte der Prüfer eigentlich auch analog umschreiben können. Blendet eh nicht mehr, als das Modell mit deutschem Zeichen.


    Also wie auch immer: Befinde mich auf der Zielgeraden.

  • Meine ist hier 10 Jahre mit dem Ami Blender rumgefahren. Hat keiner beanstandet. Es gibt auch nur lediglich 2 Typen. Einen für Links- und einen für Rechtsverkehr. (left or right dip international)


    Mapping gibt es auch kein spezifisch deutsches. Es ist das für die 117 Ps und gilt in Europa. Lediglich Frankreich und Kalifornien sind dabei eine Ausnahme. Aber in Frankreich haben sie die auch mit 98Ps verkauft. In den USA wurden unsere A Modelle mit 28 Zähnen vorn verkauft und gemappt. Für Europa mit 30 Zähnen. Das verändert die Höchstgeschwindigkeit. Wenn du die 28er Version hast, musst du eigentlich nichts neu mappen lassen. Aber davon haben die Graukittel eben keine Ahnung.

    So sieht das Papier fürs Programm aus:

    prog.pdf

  • Das Problem ist eben nur : wie erzähle ich dem Herrn vom TÜV das diplomatisch und würde er seinen Bescheid ändern ?


    Wieso es sowieso unsinnig ist: sie werden auch nach dem neuen Aufspielen die Software ebenso nicht auslesen können, also verlangen sie etwas, was sie gar nicht prüfen können und daher eine Bestätigung eines Händler, dass etwas gemacht wurde, das keinen Sinn ergibt und sich auch nicht prüfen lässt. Das versteh einer.

  • Ist eine der standardisierten Meinungen die sich bei Überwachungsverein eneingefressen haben. Ich hab das Wissen und den technischen Hintergrund um das vor Ort klären zu können. Aber du stößt auf Granit weil sie meinen du willst sie auf's Glatteis führen. Bin dann immer vorbereitet mit Internetadressen in denen sie sich "informieren" können. Hilft auch nicht immer. Stempel und Nummer auf nem Blatt Papier sind sie gewohnt.

    Manche haben auch gerade erst von Steintafel mit Meißel auf Schiefertafel mit Kreide umgestellt.

    Hast ne PN von mir

  • Wieder einen kleinen Schritt weiter: Der Scheinwerfer hat den Weg über die Kleinanzeigen zu mir gefunden und wird am Wochenende montiert. Bei dem Mapping ist es etwas schwieriger gewesen. Meine erste Kontaktaufnahme zum hiesigen Harley Händler wurde mit Nicht-Rückruf bedacht. Meine E-Mail mit online Termin Vorschlag wurde mit einer Mail beantwortet


    ...wir sind voll bis Mitte Mai ....


    Ich kann mich irren, aber für mich bedeutete das übersetzt: wir haben keine Lust auf Selbstimport, also kriegst du auch keinen Termin.


    Nachdem ich nett geantwortet habe und geschrieben hab, dass ich ja nur eine Monat Zeit habe wegen Tüv Nachprüfung die da mit dran hängt hab ich doch noch einen Termin in 2 Wochen bekommen.


    Nun freu ich mich und berichte dann weiter, wobei es dann hoffentlich ja nix mehr zu berichten geben wird.


    Fazit bis jetzt: hat es sich finanziell gelohnt ? Bedingt. Anschaffungspreis ca. Doppelt werden die Gesamtkosten sein.


    Der Preis drüben war günstig, also geht es so wie es war. Zu dem Preis gibt es auch VRSCA hier, auch etwas günstiger.


    Aber: Ist halt eine VRSCA aus dem ersten Baujahr (2001) mit extrem wenig Kilometern und sehr gutem Zustand, wie es sie wahrscheinlich insgesamt nicht mehr so oft gibt, daher so hier schwer zu kriegen, und wenn dann ist sie doch wieder teurer.


    Hat mich der Import gestresst ?


    Nein, nicht wirklich. Ich mag es aber auch zu recherchieren, Teile zu finden und zu schrauben. Umbau war nicht aufwendig und das meiste ließ sich gut lösen. Mein Freund hatte in den USA etwas mehr Probleme und Lauferei wegen eines speziellen Problems: Letzte Zulassung war in einem anderen Staat als der Verkauf, daher gab es ein hin und her, wer sich in den USA um die Zulassung kümmern muss, Händler oder Käufer. Ließ sich dann aber nich klären.


    Braucht man Geduld ? Definitiv, finde ich aber nicht schlimm, da ich genug andere Mopeds habe und es ja langsam immer weiter voran geht.


    Was fehlt noch: Wie gesagt, in 2 Wochen Mapping ändern und wieder vorführen. Dann kann ich schon Papiere beantragen. Das, so hoffe ich ist dann nur noch eine Formalien.


    Würde ich das wieder machen ? Wahrscheinlich schon, denn es ist schon ein anderes Gefühl, sie selbst hergeholt zu haben 😁


    Pferdefuss dabei: man lern ja immer dazu, und eine Gesamtabnahme bedeutet, dass das Bike dann eben so wie es ist zugelassen ist. Also nix mit EU- Recht, nix mit ABE . Alles was man ändern möchte miss eingetragen werden. Das kann schon wirklich nerven, auch wenn ich stand heute wenig dran ändern möchte.

  • Sehr schön beschrieben.
    Vielen Dank für die schöne Story.
    Für diejenigen, die so etwas auch gerne machen möchten, bisschen Beziehungen haben und trotzdem noch paar Euro sparen möchten gibt es noch 2 weitere Alternativen:
    1) Bike als „Umzugsgut“ von jemanden aus den USA mitbringen lassen. Da muss dann gar nichts umgebaut werden
    2) Bike über Bekannte nach Polen importieren, dort ohne Umbau Tageszulassung machen, dann als „EU-Bike“ nach Deutschland. Auch da muss nichts mehr umgebaut werden



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    Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller 8)

  • Jaein. Meins war ja eigentlich auch als Umzugsgut gedacht. Da hab ich ja auch einiges gelernt.


    1. Das Bike muss ein halbes Jahr in den USA auf den Umziehen zugelassen sein.

    2. Der Umziehende darf das Bike ein Jahr nicht an einen anderen verkaufen oder es ihm überlassen


    Einige Sachen müssen trotzdem umgebaut werden, dazu schreibe ich aber gerne was, wenn mein Freund sein Bike zulassen bzw. Umschreiben möchte (Lautstärke der Abgasanlage z.B.). Ist etwas einfacher, aber immer noch en wenig zu tun. Meins ist nicht als Umzugsgut durchgegangen, da die Zulassung wegen der Zuständigkeiten dort so lange gedauert hat

    Sonst wäre kein Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig geworden. Die Abgasanlage hätte ich aber wohl trotzdem tauschen müssen (vorher 120db bei praktisch leeren Rohren) wobei wahrscheinlich kein Sammler nötig geworden wäre.