Dann gleich mal der erste Post.....Anbringung der Blinker hinten.....EU ECE Recht...

  • Natürlich wissen die bekannten Umbauer nix.
    Sonst würden sie ja ihre halter für das Federbein nicht verkaufen.


    Jetzt aber mal ehrlich. Diese regelung der 300mm für die beleuchtungseinheit gibt es schon ewig. Sogar schon vor der V Rod.
    Sie wurde nur durch die EG Regelung ergänzt, was sich aber nur in dem Breitenabstand bemerkbar macht.


    Und warum sollten Tausende Mopeds umgerüstet werden? Es geht hier ja nur um die Blinker. Nicht um den Fender oder sonstiges.

    Dann Fahr ich eben zur Hölle, im Himmel Kenn ich eh keinen.

  • @ TKO --> das finde ich interessant,...muss ich mal checken ob das bei meiner Versicherung auch so ist....


    ...bei Verlust der - ABE- reguliert die Versicherung den Haftpflichtschaden direkt mit dem Geschädigten. Den Schadenverursacher, also ihren Versicherungsnehmer, nimmt sie in den Regress bis max. EUR 5000.


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    Meine das ist sogar gesetzlich geregelt worden. Zählt natürlich nicht bei grober Fahrlässigkeit.

  • Natürlich wissen die bekannten Umbauer nix.
    Sonst würden sie ja ihre halter für das Federbein nicht verkaufen.


    Jetzt aber mal ehrlich. Diese regelung der 300mm für die beleuchtungseinheit gibt es schon ewig. Sogar schon vor der V Rod.
    Sie wurde nur durch die EG Regelung ergänzt, was sich aber nur in dem Breitenabstand bemerkbar macht.


    Und warum sollten Tausende Mopeds umgerüstet werden? Es geht hier ja nur um die Blinker. Nicht um den Fender oder sonstiges.


    Umgerüstet ? Weil die Blinker so nicht an den Zubehörfendern ganz hinten zu montieren sind und dann auch nicht die 30 cm erreichen.


    Interessanterweise, wenn es diese Regelung mit 30 cm gibt, wissen die ganzen TÜVER nichts davon..... Die haben klar ausgesagt, dass die auch die Winkel und die Höhe achten.
    Keiner kannte die 300 mm, ein einziger sagte, dass die "nur nicht zu weit vorne" montiert sein dürfen, jedoch war ihm keine Abstandsangabe bekannt.


    Und für mich gilt dann die klare Ansage vom TÜV, egal was ein Beamter mir da unterstellen will. Die TÜVER erteilen die Plakete und das ist für mich ausschlaggebend.

    Soy lo que soy y vivo mi vida como quierro

  • Für mich zählt auch Das mein tüver beim freundlichen mir die TÜV-Plakette erteilt (er ist der Techn. Sachverständige ). Daher kann auch nicht von grober Fahrlässigkeit gesprochen werden. (Ohhh Ton meine Versicherungsfachangestellte )

  • die 300 mm erklären sich doch schon aus den winkeln. Wenn man zu weit links oder rechts hinterm bike steht sieht man das blinken halt nicht mehr.
    Und gleiches gilt eben auch für anbringung kennzeichen.


    Hier ist das entscheidende 300 maß nicht drin. Nur die Jahreszahlen
    §§ 49a - 54 StVZO // 93/92 EWG



    Ist das Motorrad nach EG-Recht (fast alle Fahrzeuge ab 1998 ) zugelassen worden, gelten die folgenden Maße:


    • Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 180 mm
    (Innenkante Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der
    Fahrbahn 350 – 1200 mm.


    • Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
    Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200 mm.


    Ist das Motorrad nach deutschem Recht (ältere Fahrzeuge vor 1998
    zugelassen, bei der Montage bitte die folgenden Maße gemäß StVZO
    einhalten:


    • Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas)


    • Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 340 mm
    (Innenkante Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), bei je 100 mm
    Abstand zum Scheinwerfer (Kante-Kante)


    • Mindesthöhe zur Straße / zum Boden 350 mm (Unterkante)

  • Nur zur Info für Alle. TÜV hat nichts mit Gesetz zu tun. Egal was eingetragen ist oder der TÜV-Beamte sagt. Wann immer es gegen irgendein Gesetz verstößt, seid ihr im Zweifelsfall immer fällig. Noch nichtmal eine Eintragung im KFZ-Brief schützt davor. Rein rechtlich steht hier das Gesetz über dem Sachverständiger. Alles andere liegt im Ermessen der Rennleitung, nicht am jeweiligen Schein oder Brief.

    Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller 8)

  • Das is uns scho bewusst,....aber trotzdem bleibe ich der "leihe" und meine Werkstatt baut um bzw. der TÜV segnet als Sachverständiger ab...somit is es zumindest nicht vorsätzlich/grob fahrlässig weil ich ja nur das umbau/verändere was mir die "Fachleute" empfehlen/absegnen ,...falls mal was der trachtenverein bemängelt. Bzw. es zu einem versicherungsvorfall kommt....was hoffentlich nieeee passiert, toi,toi,toi 4all :thumbsup: