LED Scheinwerfer für VRSCA mit TÜV

  • Hallo,
    den Scheinwerfer habe ich auch verbaut. Macht ein verboten gutes Licht, gegenüber einem direkt vergleich eines Motogadget Scheinwerfers habe ich mehr gesehen.
    Ganz korrekt wird das nicht sein, jedoch hat der freundliche Angestellte des international tätigen, unabhängigen Dienstleistungsunternehmen für Prüfungen und Zertifizierungen nichts angemahnt.
    Auf der unteren Gabelbrücke ist ein einfaches zugelassenes Standlicht geklebt.

    pasted-from-clipboard.png
    https://www.moto24.de/universa…der-folie-12v-e-gepr.html

  • Nochmals zur Verdeutlichung.

    Handelt es sich um ein Motorrad mit EU Zulassung ( also nach 1996 ) ist ein Standlicht Vorschrift.


    Geht es um ein Motorrad welches vor 1996 in D zugelassen wurde, benötigt es kein Standlicht.


    Interessant ist auch, wenn Ihr ein US-Modell mit einer §21 habt, dann ist dies nach StVZO zugelassen bzw. abgenommen und braucht somit kein Standlicht ( egal wie alt ).

  • hab mich mal durchs Netz gewühlt und die Beschriftung ergibt einigermaßen Sinn.

    WCR = Symmetrisches LED Licht

    DS = symmetrisches Abblendlicht

    PL = als Frontscheinwerfer zugelassen

    <---> = für RL und LL zugelassen

    E9 = in Spanien freigegeben für EU

    10 = maximale Leuchtstärke die verbaut ist. (Formelberechnung)

    Über die Prüfnummer selber finde ich da nichts. Wird angeblich aber 5 Stellig angegeben. Darauf würde ich aber nicht wetten.

  • Das Standlicht-Thema ist irgendwie nicht klar. Im Gesetzestext
    „§ 51 absatz 1 satz 1 stvzo“ gibt es das Begrenzungslicht. Und dort sind Krafträder explizit ausgenommen und weiter unten wird bei Krafträdern ohne Beiwagen nur etwas von „dürfen“ geschrieben.


    Und wenn man sich in der Fachpresse mit Artikeln über Umbauten auf LED Scheinwerfer beschäftigt, wird ein Standlicht auch nirgends erwähnt.

  • Hallo,
    den Scheinwerfer habe ich auch verbaut. Macht ein verboten gutes Licht, gegenüber einem direkt vergleich eines Motogadget Scheinwerfers habe ich mehr gesehen.
    Ganz korrekt wird das nicht sein, jedoch hat der freundliche Angestellte des international tätigen, unabhängigen Dienstleistungsunternehmen für Prüfungen und Zertifizierungen nichts angemahnt.
    Auf der unteren Gabelbrücke ist ein einfaches zugelassenes Standlicht geklebt.

    pasted-from-clipboard.png
    https://www.moto24.de/universa…der-folie-12v-e-gepr.html

    Hast du das auch immer mit an? Also LED und dieses Licht?

    Bei meiner Muscle habe ich auch garkeinen Standlicht-Schalter.


    VG Moritz

  • Wie dir schon im Milwaukee Forum erklärt habe, ist es eben doch vorgeschrieben.Die Beamten nutzen nur eben nicht den Begriff Standlicht sondern nennen es Begrenzungsleuchte. Kommt aus den Zweispurigen Fahrzeugen. Dort sind die Leuchten ja sogar getrennt schaltbar über die Blinkerstellung.

    Ob es nun Sinn macht ein einspurigen Fahrzeug mit so einer Leuchte auszustatten kann man hinterfragen. Für mich ist sie sinnfrei. Wer parkt denn schon ein Bike am Straßenrand und lässt die Beleuchtung an.

    Und du schaltest sie, wenigstens wenn der TÜVler danach fragt, über die ACC Funktion.

    Und alle V-Rods haben das serienmäßig immer an.

  • Hallo,
    den Scheinwerfer habe ich auch verbaut. Macht ein verboten gutes Licht, gegenüber einem direkt vergleich eines Motogadget Scheinwerfers habe ich mehr gesehen.
    Ganz korrekt wird das nicht sein, jedoch hat der freundliche Angestellte des international tätigen, unabhängigen Dienstleistungsunternehmen für Prüfungen und Zertifizierungen nichts angemahnt.
    Auf der unteren Gabelbrücke ist ein einfaches zugelassenes Standlicht geklebt.

    pasted-from-clipboard.png
    https://www.moto24.de/universa…der-folie-12v-e-gepr.html

    Hast du das auch immer mit an? Also LED und dieses Licht?

    Bei meiner Muscle habe ich auch garkeinen Standlicht-Schalter.


    VG Moritz

    Hallo,
    ja die leuchtet immer.
    Wenn mal der Scheinwerfer aus ist( hatte ich aus versehen mal) dann scheint es von unten in ihn rein. Reicht aber nicht aus, die Rennleitung hatte zum wenden angesetzt :( . Da war ich dann weg.

  • Ich hab inzwischen nen Scheinwerfer (rund) und die dementsprechende Lichtmaske von der Night-Rod gekauft. Der Scheinwerfer is vom Harley-Werkstattler meines Vertrauens und hat mich 150 € gekostet… Die Fassung 50 und die Maske um die 150… is zwar dann nicht mehr original, aber da is es mir lieber, zu sehen und gesehen zu werden. Und ich find die Maske auch ganz geil 😊

    Wenn ich den Scheinwerfer und die Fassung am Samstag abgeholt und angebaut hab, werde ich berichten und Fotos einstellen 😊

  • jau, ich hatte nicht weiter nach oben gescrollt. Bin manchmal auch schon etwas faul. Die Nr. sieht vertrauenserweckend aus.

    Hier mal die Infos die ein TÜVer da rauslesen kann:


    W/C/R = Symmetrisches LED Licht

    DS = symmetrisches Abblendlicht (hier fehlt der Hinweis auf das Standlicht. Ist dann nicht vorhanden)

    PL = als Frontscheinwerfer zugelassen mit Kunststoffscheibe

    <-----> = für RL und LL zugelassen

    E9 = in Spanien freigegeben für EU

    10 =Helligkeitsindex Fernlicht (Höchstlichtstärke in Candela / 4300, gerundet. 10 * 4300 = 43000, erlaubt wäre bei Klasse D 215000 Candela = Index 50)

    01 ist nicht ganz klar, könnte aber die Einzelverwendung sein

    Die Prüfnummer selbst ist 5 Stellig.

    milo.jpg


    Bis auf das Standlicht also einer der wenigen zugelassenen 5 3/4 und somit aber auch nicht im originalen Halter der an der oberen Brücke verschraubt ist ohne die Maske zu verbauen. Nur für die, die nun wieder fragen ob der passt.

  • 😂😂😂 👌🏽 das zeigt mir mal wieder, dass ich da mitunter nicht alleine bin…


    meines Wissens nach sagt:


    C/R: Abblend- und Fernlicht (nur getrennt zu verwenden)

    Und das BS (nicht D): symmetrisch derKlasse B.


    ansonsten bin ich bei dir 😁


    Der Halter ist zwar an der Oberen Brücke verschraubt, aber halt nicht original, sondern in der Nightrod-Maske.


    Eingebaut ist alles in die Maske, jetzt muss ich nur noch die Verkabelung hinkriegen… #kurzschlusselektriker