Fred Kodlin Auspuff

  • kleiner hinweis: "Auspuff ist zugelassen und eintragungsfrei."
    bedeutet keinen freibrief. In der kontrolle mit phonemessung musst du die werte die am rahmen eingeschlagen sind einhalten. Oder der tüv muss dir die erhöhte lautstärke, falls es so ist, trotzdem eintragen.

  • kleiner hinweis: "Auspuff ist zugelassen und eintragungsfrei."
    bedeutet keinen freibrief. In der kontrolle mit phonemessung musst du die werte die am rahmen eingeschlagen sind einhalten. Oder der tüv muss dir die erhöhte lautstärke, falls es so ist, trotzdem eintragen.


    weiterer kleiner Hinweis.


    Betrifft natürlich nicht nur die Kodlin Anlage sondern alle Anlagen und Hersteller ;)

  • Zitat von »gray Wolf«




    kleiner hinweis: "Auspuff ist zugelassen und eintragungsfrei."
    bedeutet keinen freibrief. In der kontrolle mit phonemessung musst du die werte die am rahmen eingeschlagen sind einhalten. Oder der tüv muss dir die erhöhte lautstärke, falls es so ist, trotzdem eintragen.

    Hi, warum sollte der Tüv das tun??
    Kenne aus der Vergangenheit einen Fall das der Tüv wahnsinnige Phonzahl eingetragen hat. Glaube es war 106 oder 109 db. Bei der Messung durch die damals noch Grünen gab´s ne Anzeige, Begründung: Zu laut ist zu laut, egal was der Tüv dazu für ein Meinung hat...Ist allerdings einige Jahre her

    Ach was bin ich froh das meine Karren nur ordentlich laufen und nicht noch zusätzlich gut aussehen müssen... :rocker:

  • es gibt eine festgelegt grenze und die ist nun mal am serienbike mit typenschild verewigt. Dann gibt es eine ge4stzeslage und die nutzen die herrn vom rennzirkus gerne mal etwas emotional aus. Aber trotzdem müssen sie auch die baujahre beachten.
    Für Motorrader in der viertaktklasse gelten ab 500ccm offiziell
    EZ bis


    13.09.1953 90 Phon
    20.05.1956 87 Phon
    31.12.1956 84 Phon
    12.09.1966 82 Phon
    30.09.1983 84 dB(A)N
    30.09.1990 82 dB(A)N
    EZ ab 01.10.1995 80 dB(A)N


    Nun haben natürlich die harleys wieder ne unrühmliche ausnahme machen wollen und maschinen mit bis 102db über den teich geschickt. Da muss man oft diskutieren mit den sheriffs.
    Ich ärger mich zu scheisse, das mein nachbar ne neue RnineT warmlaufen lässt, die ab Werk 5 db lauter sein darf als meine und auch die 80 db überschreitet
    Unterscheiden musst du in den papieren nach u1-standgeräusch (bei meiner 90db) und u3-fahrgeräusch (bei meiner 80db)
    Bei mobilen phonemessungen geben sie daher immer eine drehzahl vor. Wären bei meiner 4150. Aber meist machst du das dann selber und manchmal..... schiele ich halt ein wenig oder der zeiger verkanntet......