Kennzeichenmitnahme kommt

  • Bundesweite Kennzeichenmitnahme kommt
    Die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Wohnsitz- oder Halterwechsel wird aufgehoben. Das Bundeskabinett hat einer von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauervorgelegten Neuregelung zugestimmt.


    Ramsauer:


    Zitat

    "Wir ermöglichen die bundesweite Mitnahme von Kfz-Kennzeichen. Wer umzieht - auch über die Ländergrenzen hinweg - kann das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs behalten. Fahrzeughalter sparen dadurch Zeit und Geld, Bürokratie wird abgebaut."


    Mit der Neuregelung wird der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz der Länder vom 18./19. April 2012 über die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel umgesetzt. Bereits heute wird innerhalb einiger Länder entsprechend verfahren (z. B. Schleswig-Holstein, Hessen). Dies gilt sowohl für den Wechsel des Wohnortes als auch für den Halterwechsel. Das BMVBS hat deshalb vorgesehen, dass auch beim Verkauf eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk der neue Halter das Kennzeichen nicht umtauschen muss. Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen. Sie soll am 1. Juli 2014 in Kraft treten. Dann sind mit der Übernahme der Kfz-Steuer durch den Bund die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen. Die Regelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung. Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. 2012 wechselten 600.000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk. 5,4 Millionen Fahrzeuge wurden in einem anderen Zulassungsbezirk auf einen anderen Besitzer umgeschrieben.





    Mit der Neuregelung wird zudem der erste Schritt für eine internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen getan. Ab Mitte 2014 können Fahrzeuge über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei der Zulassungsbehörde mithilfe von Sicherheitscodes (auf den Prüfplaketten der Kennzeichen sowie im Fahrzeugschein) und des neuen Personalausweises abgemeldet werden. Durchschnittlich werden jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Als zweiter Schritt ist die internetbasierte Wiederzulassung durch den gleichen Fahrzeughalter vorgesehen. Weitere internetbasierte Zulassungsverfahren, etwa beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, erfordern umfangreichere technische und verwaltungsinterne Umstellungen. Über diese soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.


    (Quelle: Pressemitteilung des Bundesverkehrsministers 091/ 2013 vom 22.05.2013.)








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    PS: währ vielleicht nicht schlecht, wenn da so ein - Recht § Sicherheits - Abteil währ, wo man sowas reinstellen könnt..


    gr. charly



  • Ich bin ja sonst eher der total friedliche, umgängliche Frauenversteher, aber - wenn ich jemanden mit meinem Kennzeichen rumfahren sehe, hau ich ihm eine oder zwei aufs Maul - Ramsauer hin oder her


    So geht's ja nicht!

    Alle sagten, das geht nicht - dann kam Einer, der wusste das nicht, und hat's gemacht

  • Wenn ich in diesem Leben nochmal umziehe, dann ein Stockwerk tiefer. Da habe ich dann echt andere Probleme als ob ich mein Fuck-Nummernschild mitnehmen darf. Stichwort: Feucht, Kalt, Würmer, Silberkugel, Pflock im Herz, extrem beengte Wohnverhältnisse usw. usf.
    Z

    Harleys are not dead - but they smell funny!