Vorschriften : StVZO und EG

  • Laut Vorschrift zu Thema "Beleuchtung am Motorrad" ...

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    Zu schön um wahr zu sein : wenn es nur die eine Vorschrift gäbe ...
    Abhängig davon wie das Fahrzeug homologiert wurde (nach nationalem Recht oder nach EG) greift entweder die StVZO oder das EG-Recht. Und beide unterscheiden sich teils schon erheblich, auch bei der Beleuchtung. Beispiel Nebelscheinwerfer : StVZO nur 1, EG auch 2 zulässig.
    Einen recht umfassenden Überblick beider Zulassungen über die Baugruppen des Motorrades bietet die angehängte Broschüre der DEKRA.


    PS : die VROD ist nach EG-Recht homologiert
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    Zulassungsvorschriften_DEKRA.pdf

    Weil die Klügeren immer nachgeben wird gemacht, was die Dummen wollen.
    Jetzt stell ich mich auch dumm ...