Original Gesetzestext:
„Der Gesetzgeber sieht zwar kein allgemeingültiges Alter von Reifen vor, dafür allerdings eine Mindestprofiltiefe. Diese liegt bei 1,6 Millimetern. Sollte diese bereits unterschritten werden, noch bevor der entsprechende Sommer- oder Winterreifen sein maximales Alter erreicht hat, muss ein Wechsel logischerweise schon früher stattfinden.
Es geht demzufolge nicht nur um das jeweilige Reifenalter, sondern ebenfalls darum, welche Profiltiefe die Pneus aufweisen. Da das Unfallrisiko enorm ansteigen kann, wenn Sie mit abgefahrenen Reifen unterwegs sind, ist es nicht gerade verwunderlich, dass der Bußgeldkatalog in diesem Fall relativ strenge Sanktionen vorsieht. Um sich zu vergewissern, dass Ihre Autoreifen wirklich verkehrssicher sind, sollten Sie einen Wechsel schon in Betracht ziehen, bevor diese eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern erreicht haben.“
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