Ray kennt schon den Text , trotzdem mal für andere Interressierten die Antwort eines Franzosen zur Problematik.
( habe das nur rüberkopiert )
"Salut,
Zum (vielleicht) besseren Verständnis für die hier diskutierenden Forumsteilnehmer habe ich mir einmal die Fakten angesehen.
Mit der Veröffentlichung im Journal Officiel vom 10.5.2015 (entspricht
dem dt. Bundesgesetzblatt) wurde der Artikel R416-19 des Code de la
Route (entspricht der deutschen StVO) geändert.
Ich habe einige Auszüge daraus in ihrer Bedeutung übersetzt:
- Signalwesten müssen mitgeführt werden für motorisierte Zwei- und
Dreiräder und für Vierräder (Quads sind wohl gemeint) ohne Karosserie
- wenn es zu einem Nothalt kommt und der Fahrer absteigen muss, hat er
diese Weste anzulegen, um als Fußgänger auf dem Standstreifen kenntlich
zu sein
- Strafen:
nicht mitgeführt: Classe1 = 11,-€
nicht angezogen bei einem Nothalt: Classe 4 = 135,-€
-die Mitführung von einem Warndreieck gilt nicht für Motorradfahrer
Die frz. Regierung beabsichtigt mit dieser Regelung mehr Sicherheit für die Motorradfahrer herzustellen.
Außerdem ist für die Zukunft die Verpflichtung zum Tragen von
Handschuhen, Lederjacke und Lederhosen vorgesehen. Auch ein TÜV
(existiert hier nicht) für Motorräder soll kommen.