260er eintragen lassen

  • Freigabe nur ausreichend, wenn Reifengröße und Felge bereits in den Schein steht. Da nur die Felge und nicht Reifen drin steht, kommst du nicht umhin

    Beim Graukittel vorzusprechen. Dann kannst das eintragen lassen in Schein bei der Zulassungsstelle.

  • tja, leider gelten die oben verlinkten Freigaben nicht mehr.

    Ist ja in allen Foren ein Thema. Selbst die Reifenhersteller kotzen. Riesen Aufwand mit Fahrversuchen und allem drumunddran, und dann stellt sich ein Prüfer mit wehendem Graukittel vor dein Bike und meint gegen eine geringe Gebühr von unter 100 Euro alles besser zu wissen, setzt sich seinen 40 Jahre alten Bell Helm auf den Kopf rollt aus der Halle, bremst einmal vorn, einmal hinten und versucht dann eine Vollbremsung.

    Dann stellt er die Kiste ab, schaut nach Freigang zu anderen Bauteilen und dann darfst du zahlen.

    Aber das hatten wir alles schon hier diskutiert.

    Es gilt also: ist der Reifen in der größe zusam,men mit der Felge eingetragen, darfst du auch den Nachfolger einbauen. Aber ich werde versuchen die Herstellerbindung aus dem Schein zu austragen zu lassen. Sonst hängt sich ein Mitglied der Schutzmächte wieder dran auf, das ein 880 eingetragen und ein 888 gefahren wird. Und hast du dann den CruiseTec drauf, legt der dir glatt das Bike still. Trotz des oben verlinkten Dokumentes.

    Es gelten übrigens nur noch solche:

    Datenblatt 260.jpg

  • Ähm, neeee. Das hast Du vielleicht falsch verstanden, grey Wolf


    Es geht hier nicht um den Reifennamen, sondern um die Größe. Ich fahre schon den 260er, nebenbei bemerkt mit erheblich besserem Fahrverhalten, mit Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ab DOT 2020 muß ich aktuell zum Fahrversuch und das Ganze dann eintragen lassen. Dazu habe ich Salo geraten, denn die Chance besteht, daß er schon einen Reifen aus 2020 bekommt.

  • Von einer reglung das nur Reifen ab 2020 zugelassen sind wusste der TÜver heute bei einem persönlichen Gespräch nichts. Hat sich aber auf ganzer Linie rausreden wollen und meinte, man kann bis 2025 so fahren wie bisher.

    Ich lass mich aber nicht auf Straßenrand Diskussionen mit den Sherrifs ein die meinen das ein loser Zettel keine Bedeutung hätte. Das müsse in den Papieren drin sein.

    Hab eben TÜV Nord angeschrieben. Mal sehen wie die antworten.

    Mir ist schon klar, das man unterscheiden muss zwischen unterschiedlichen Dimensionen oder unterschiedlichen Typen. Aber für die meisten wird irgendwann eben beides zutreffen.

    Ich strebe daher nur einen Eintrag von Reifendimension und Felgenbreite an. Die Serienbereifung hatte ja auch keine Herstellerbindung.

  • Danke Dir,


    ich komme soeben vom TÜV (Küss) um mir mal die Sachlage genauer erklären zu lassen. Der gute Mann erzählte mir nun das ich direkt zum TÜV fahren müsse da nur ein spezieller TÜV Mann diese Eintragung bzw. Änderung abnehmen dürfe (Einzelabnahme). =O

    Was für ein Aufwand für solch eine kleine Änderung !!!

    Ich werde mal versuchen ob Harley Süd mir da weiterhelfen kann.


    Gruss

  • Man muss unterscheiden ob eine Übergröße eingetragen ist, oder ob es ein anderer Reifen mit anderem Profil sein soll.

    War gestern in WOB beim TÜV und es kamen nur ausweichende und weniger befriedigende Auskünfte.

    Hab gleich TÜV Nord angeschrieben und eine Std. später einen Anruf bekommen. Man ist sich der Situation bewusst, konnte aber noch keine wirkliche Regelung finden.

    Heute hat mich ein Sachverständiger vom TÜV in BS angerufen und will mit mir zusammen ein gangbare Lösung finden.

    Ansonsten gilt wohl: es gibt Unterschiede zwischen COC und EU Zulassungen. Da können zwei identische Bikes nebeneinander stehen und für jedes gilt etwas anderes.

    Was der Unfug mit Reifen ab Bj. 01.01.2020 soll wussten alle drei TÜV Ma nicht wirklich.

    Wer ne Übergröße fährt und EU Zulassung hat, muss ne Eintragung machen lassen. Wer COC hat kann die Freigaben vom Hersteller weiterhin als lose Blätter mitführen.

    Wer nur (wie ich) das Profil wechselt, kann selber entscheiden. Muss man nicht eintragen. Die Bescheinigung reicht aus. Gilt jedenfalls bis 2015.

    Ich will aber nicht mit der Schutzmacht am Straßenrand diskutieren wie die das sehen.

    Ich berichte was in meinem Fall entschieden wird.