Gesetzestexte ::: der Auspuffanlage!

  • nur zur ..Info, wen es interessiert..



    Gesetzestexte ::: Beschlagnahmung der Auspuffanlage! - Wann erlaubt ?



    Dieser Artikel wurde von einem Polizisten im FIGHTERS-Forum veröffentlicht:


    "Ein offener Auspuff erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da sich durch einen offenen Auspuff ja nicht der Fahrzeugtyp ändert! Offenes Moped bleibt ja offenes Moped. Ausserdem ist es keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die allerdings mit 150,- DM und 3 Punkte recht teuer ist. Jetzt werdet ihr wahrscheinlich sagen: "Mann, was für ein Klugscheisser!" Nun ich bin (vielleicht zu eurem Leidwesen) ein fightender sehr toleranter Polizist, da staunt ihr was ???!!! Ich muss dazu sagen, daß die meisten bzw. so gut wie alle Polizisten im Ruhrgebiet sehr, sehr kulant und tolerant sind, was einen offenen Auspuff betrifft. Ich vertrete die Meinung, wer sich vernünftig verhält und nicht mit 200 Sachen an einem Altenheim und mit Mörderkrach vorbeissemmelt, der darf auch weiterfahren! Ausserdem erkennt ja nicht jeder Polizist (guckverlegenzurDecke) gleich einen offenen Auspuff, zumindest wenn er es nicht will. Nur ist es leider sehr bedauerlich das einige Polizisten, speziell in der Eifel, na ich sage mal, überkorrekt sind. Ich und viele meiner Kollegen ärgern uns über diese Leute, da wir ja eigentlich auch vorhaben, erstmal mit den "Sündern" ins Gespräch zu kommen. Aber nein, die ziehen sofort das volle Programm durch. Das heisst Geräuschmessung (Standgeräusch +5 db Toleranz; rechtlich natürlich zulässig), dann Mängel-karte als Folge des zu lauten Auspuffes und in den meisten Fällen dann eine Sicherstellung (bei freiwilliger Herausgabe des Topfes, ist vor Ort zu empfehlen, weil dann bekommt ihr den Topf auch schneller wieder) oder Beschlagnahme bei Widerspruch gegen die Sicherstellung...Nachteil davon....der Topf ist so oder so erstmal weg und es muss innerhalb von 3 Tagen von den Polizisten eine richterliche Bestätigung eingeholt werden über die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme, welche auch kein Problem ist, da Richter meistens besseres zu tun haben.
    Allerdings, und nun kommt der springende Punkt, gäbe es bei einem sich auskennenden Anwalt, eine Möglichkeit zumindest die Sicherstellung und Beschlagnahmekosten (sehr hoch, glaubt es mir) wieder zu kriegen. Es gibt bei allen Massnahmen die wir (Polizei) treffen, einen Grundsatz der zu beachten ist. Und zwar den Grundsatz der Verhältnismässigkeit! Beispiel: Ein Mopedfahrer mit einer viel zu lauten Flöte unterm Bock kommt aus Schleswig-Holstein in die Eifel. Fahrzeugkontrolle, Geräuschmessung, Fazit, Auspuff vor Ort abschrauben und Sicherstellung. Nun kann er natürlich nicht nach Hause fahren weil er ja keinen Topf oder kein Moped mehr hat. Es entstehen nun Kosten, die in keinem Verhältnis zur beweisenden Sache (OWI durch Geräuschveränderung) stehen. Kosten für Taxi, Bahn, Freunde die einen abholen müssen oder einen neuen Topf. Diese Meinung vertreten die meisten Kollegen mit denen ich hier (Raum Dortmund) darüber gesprochen habe. Der Topf wird zur Beweissicherung sichergestellt und einem TÜV-Prüfer vorgestellt. Der kann aber nicht mehr machen als sich den anzugucken und zu sagen "Jau der is offen". Die Geräuschmessung erfolgte ja schon vor Ort. Im Prinzip reichen zur Beweissicherung ein Foto, die Geräuschmessung und die Zeugenaussage des Polizisten. Also wenn ein Anwalt vorhanden sein sollte, der sich ein bisschen damit auskennt, dürfte es eigentlich kein Problem sein die VerhältnismÄssigkeit anzuzweifeln und zumindest einen Teil der Kosten zurückzukriegen. Ich schreibe das, weil ich und viele andere Kollegen verärgert über das Verhalten der Beamten in der Eifel sind !!!


    Grüsse von einem fightenden Polizisten (natürlich nur im Rahmen des Erlaubten) mit einer natürlich unheimlich leisen V-Max (Supertrapp).


    Siehe auch §49 StVZO


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    Beschlagnahmung von Motorrädern - Wann erlaubt ?




    Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.


    Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu ,den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
    Bei allen anderen vermeintlichen Mängel – dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen – kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach§17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 – 2 Wochen) zu überprüfen ist.


    Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:


    Besteht Anlaß zu der Annahme , das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht §49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet , den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ , so besteht die Verpflichtung nur , wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt...
    Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aaS) nach §21 StVZO oder §19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug , welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpappiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.


    Quelle: Interessengemeinschaft Harley-Fahrer in München

  • Moin Charly,
    mal eine Interesante Info! :thumbup:
    Also können wir ja im Ruhrgebiet,wenn wir da mal Unterwegs sind ,die restlichen Klappen aus der Anlage auch ausbauen. :D






    Gruß Muscel-wich12

    Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnloser Wärme!!

  • was sie dürfen, und was sie machen streut schon in den bundesländern. Wenn sie angepisst sind, musst du mit dem schlimmsten rechnen. Ist der kaffee morgens ausreichend gewesen, bekommst du den freundlichen hinweis dich zu benehmen. Alles schon durch und die einzige möglichkeit in ruhe mopet zu fahren ist halt ein puff der die grenzen nicht überschreitet.

  • Allerdings iritiert mich, dass da noch 150,- DM als Strafe angegeben werden. Wer weiß was sich da in der zwischenzeit geändert hat

    keine Ahnung, warum da DM steht, der Eintrag war am 25.08.13..
    werd mich mal schlau machen,. ob das auch wirklich ne aktuelle info is..


    gr. charly