Katzenaugen

  • wusste nicht genau wohin mit dem Thema.. Fange ja grad erst an meine neue Rod ein wenig umzubauen :D
    Vorne an der Gabel und hinten am Fender sind ja diese wunderschönen Katzenaugen :smoker:
    Kann mir jemand sagen ob die Dinger Vorschrift sind???

  • Top dankeschön... Hätte mich schon sehr gewundert schließlich hatte ich an meiner Ninja auch
    niergends Strahler.
    Hinter am Kennzeichen ist der Strahler ja Pflicht. Wie handhabt ihr das bei seitlichem Kennzeichen??
    Muss ja soweit ich gelesen habe eine gewisse Länge haben das Teil..

  • kauf einen mit tüvzulassung und gut. Die ganzen diskussionen über seitliche sichtbarkeit führen zu nichts. Die längeren sehen zwar scheisse aus, aber so isses eben. Übrigens kann man auch ohne tüvpapiere einen halter anbauen wenn er den vorschriften entspricht. Aber eben dann einzelabnahme. Ist aber auch kein hexenwerk

  • Laut Vorschrift zu Thema "Beleuchtung am Motorrad" ...

    .
    Zu schön um wahr zu sein : wenn es nur die eine Vorschrift gäbe ...
    Abhängig davon wie das Fahrzeug homologiert wurde (nach nationalem Recht oder nach EG) greift entweder die StVZO oder das EG-Recht. Und beide unterscheiden sich teils schon erheblich, auch bei der Beleuchtung. Beispiel Nebelscheinwerfer : StVZO nur 1, EG auch 2 zulässig.
    Einen recht umfassenden Überblick beider Zulassungen über die Baugruppen des Motorrades bietet die angehängte Broschüre der DEKRA.


    PS : die VROD ist nach EG-Recht homologiert
    .
    ..................
    Zulassungsvorschriften_DEKRA.pdf

    Weil die Klügeren immer nachgeben wird gemacht, was die Dummen wollen.
    Jetzt stell ich mich auch dumm ...