Warnweste und Warndreieck im Ausland

  • Wir, Teile der Fraktion Ost, wollen dieses Jahr an der HD Super Rally teilnehmen.
    Laut ADAC besteht seit dem 1.1.2016 in Frankreich eine Mitpführpflicht für Warnweste
    und Warndreieck.
    Bisher konnten wir hierzu im Net nur Hinweise finden die sich auf die Meldung
    des ADAC berufen.
    Hat einer von euch evtl. noch eine andere zuverlässige Quelle?


    @Admin, wusste nicht wo ich meine Frage einstellen sollte. ==> erledigt, in Ordner "Reisen" verschoben


    Gruß Ray

  • Für Europa existiert leider kein allgemein gültiges Verkehrsrecht – die Vorschriften in den Ländern fallen leider sehr unterschiedlich aus.

    Das Ganze ist wie immer alles unübersichtlich und kompliziert aufgebaut, sonnst könnt man es ja richtig machen und sie könnten uns nicht abzocken.
    uns wurde gesagt, es soll diesbezüglich zwei, sich eigentlich voll widersprechende Arten von Vorschriften geben.


    .) Die sogenannten Ausrüstungs-vorschriften, gelten nur für die Fahrzeuge, die im jeweiligen Land zugelassen sind.
    Sie betreffen uns also grundsätzlich nicht – es sein denn, man nimmt sich vor Ort einen Miet-Fahrzeug.
    .) und nun der logische Zusatz .. ~~ Jedoch.. Für alle Verkehrsteilnehmer~~
    also auch die auswärtigen Fahrer, greifen aber die sogenannten --Verhaltensvorschriften“,
    Zu den Verhaltensvorschriften zählt zum Beispiel die Pflicht, ein Warndreieck, Verbandskasten usw. an Bord zu haben.


    Diese Vorschriften sind immer so aufgebaut, dass es letztendlich keiner so richtig versteht und alles richtig macht,
    (aber es ganz leicht Falsch machen und bezahlen kann/soll)


    aber genau deswegen gehn wir immer auf nr.-sicher und haben auch am Bike immer ...
    -- Warnweste, Helm-Warndreieck, Verbandskasten -- on Bord
    wir rüsten uns diesbezüglich immer voll aus, uns reicht schon diese lästige einreise-Gebühr die sie uns ab und an abknöpfen,
    (und das zeug bringt man eigentlich auch am Bike ohne große Probleme unter)


    gr. charly

  • Ich hatte bis jetzt immer, wenn ich bei die Wegelagerer gefahren bin, ein Motorrad-Verbandspäckchen und eine Warnweste dabei. Mehr braucht es m.E nicht. Allerdings kann so ein von Charly erwähntes Helm-Warndreieckskondom nicht schaden. Ich bin allerdings bisher weder in Frankenreich noch in Italien jemals kontrolliert worden...


    Kommt aber vielleicht auch darauf an, wann und wie man sich da bewegt...


    Grüße,


    Egon

  • Zu dem Warndreickskondom muss noch gesagt werden das dieses keine ECE Norm besitzt und somit der nächste Verstoß im Raume steht.
    Ich hatte in Frankreich schon einmal eine Diskussion mit einem Flic wegen eines angeblich von mir begangenen Verkehrsverstoßes.
    Mein Glück war das ich noch rudimentäre Sprachkenntnisse dank meines Schulfranzösich hatte.
    Last but not least werde ich mir eine Weste und Warndreieck bei Tante Louise kaufen, um unnötigem Stress aus dem Weg zu gehen.


    Ray


    @admin, vielen dank

  • Ray kennt schon den Text , trotzdem mal für andere Interressierten die Antwort eines Franzosen zur Problematik.


    ( habe das nur rüberkopiert )



    "Salut,


    Zum (vielleicht) besseren Verständnis für die hier diskutierenden Forumsteilnehmer habe ich mir einmal die Fakten angesehen.


    Mit der Veröffentlichung im Journal Officiel vom 10.5.2015 (entspricht
    dem dt. Bundesgesetzblatt) wurde der Artikel R416-19 des Code de la
    Route (entspricht der deutschen StVO) geändert.


    Ich habe einige Auszüge daraus in ihrer Bedeutung übersetzt:


    - Signalwesten müssen mitgeführt werden für motorisierte Zwei- und
    Dreiräder und für Vierräder (Quads sind wohl gemeint) ohne Karosserie


    - wenn es zu einem Nothalt kommt und der Fahrer absteigen muss, hat er
    diese Weste anzulegen, um als Fußgänger auf dem Standstreifen kenntlich
    zu sein



    - Strafen:
    nicht mitgeführt: Classe1 = 11,-€
    nicht angezogen bei einem Nothalt: Classe 4 = 135,-€



    -die Mitführung von einem Warndreieck gilt nicht für Motorradfahrer



    Die frz. Regierung beabsichtigt mit dieser Regelung mehr Sicherheit für die Motorradfahrer herzustellen.


    Außerdem ist für die Zukunft die Verpflichtung zum Tragen von
    Handschuhen, Lederjacke und Lederhosen vorgesehen. Auch ein TÜV
    (existiert hier nicht) für Motorräder soll kommen.




  • Hey Albi, vielen dank für den Hinweis. Mein Louis Katalog liegt noch eingeschweißt auf dem Esstisch.
    Von den Reflektoren stand auf der Homepage vom ADAC aber nichts. Vor allem werde ich mir nicht meinen
    Helm damit versauen :D
    Vielleicht klebe ich einen Streifen Crischa über den Mund :P


    Ray