welche Spiegel?

  • Hallo,
    möchte mir neue Spiegel zulegen, weiß nur noch nicht welche.
    Deshalb hier ein kurzer Sammelthread für die besten Spiegel-Adressen mit "Mit e-Prüfzeichen", für alle unentschlossenen.


    Bitte um Beteiligung.


    Gruß
    deronkel

    .....they day that never comes......

  • achtet beim kauf auf den spiegelfuß. Bei meinen passten die nicht neben den behälter und ich musste etwas schleifen. Gibt auch adapter für sowas, sieht aber nicht aus.

    Dateien

    • magazi.jpg

      (122,59 kB, 34 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

    ...irgendwas geht immer.

  • Hab Ihr bei Kontrollen schon mal Ärger gehabt mit Spiegeln die kein E-Prüfzeichen haben.


    Wie ist es beim TÜV ?? sollte ich die alten behalten und dann wieder montieren.

  • da die dinger nun mal eine mindestgröße haben müssen und die herrn kontrolettis nicht gerne messen und rechnen, sollte das prüfzeichen schon drauf sein.
    Spätestens bei nem aufmerksamen tüver fährst du nach hause und holst dir welche zur nachprüfung.

  • Hi,


    bin letztes Jahr in ein Kontrolle gekommen und hatte damals Spiegel ohne Prüfzeichen drauf. Der nette Herr Beamte hat ein riesen Drama daraus gemacht und mich über die Konsequenzen bei einem Unfall belehrt. Das kann richtig teuer werden, da sich die Versicherung vorbehält, zu zahlen. Nachdem ich sehr einsichtig war habe ich eine Strafe über € 15,-- akzeptiert. Habe mir dann von MS die "Drop-Spiegel" drauf gemacht, da nach neuer Regelung, Spiegel ohne Prüfzeichen einen Punkt bedeuten, da sicherheitsrelevant. Ist es einfach nicht wert. Da ich auch noch in München wohne und unsere Polizei mehr als pingelig ist, will ich denen keinen Anlass geben, mein Mopped genauer unter die Lupe zu nehmen. Gerne wird eine Halrey auch mal eingezogen.


    Grüße


    Tom

  • hier mal ein Artikel, das Messen vor Ort ist meistens das Problem, habe ich selbst schon hinter mir.... Es kann im Einzelfall Probleme noch einem Unfall mit der Versicherung geben!!


    meine aktuellen Spiegel haben auch keine E-Zeichen, dafür die richtige Fläche... also immer die math. Formel mit einstecken :-)


    Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel
    Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links.





    Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.












    Anders bei den parallel geltenden ECE- und EWG- Prüfvorschriften, denn hier trägt der Spiegel ein Prüfzeichen. Die Eckdaten: Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten.


    Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muß sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen.


    Im Bußgeldkatalog ist unter "Fehlender oder unbrauchbarer Rückspiege" ein Verwarnungsgeld von 15 Euro aufgeführt.

  • gibt es eigentlich eine Regelung ob die Spiegel auch unter dem Lenker montiert ihre zulassung beibehalten ???

    bei ner Kontrolle hat das der Polizeipräsident den daneben stehenden TÜV Meister auch gefragt als sie mein Bike begutachtet haben.
    Antwort vom TÜVler: dann kann ich die Prüfnummer wenigstens lesen ohne mich bücken zu müssen.


    Es gibt keine Vorschrift für ober- oder unterhalb der Lenkstange.